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Firmengeschichte

Im Jahre 1977 gründete Hermann Rüttimann (eidg.dipl.Carrosserieschlossermeister) in Ennetbühls die Firma H.Rüttimann Autospenglerei u. Schlosserei.

Unterstützt von seiner Frau Ruth Rüttimann-Diethelm stieg der Auftragsbestand schnell an und es konnte bald ein Carrosseriespengler angestellt werden. Bald folgte auch die Anstellung eines Lehrling und ein weiterer Carrosseriespengler.

In den ersten Jahren musste jedes Fahrzeug für Lackierarbeiten auswärts gegeben werden, was mit Umtrieben verbunden war.

Um die von den Kunden gewohnte und erwartet Qualität von A-Z zu gewährleisten entschied man sich für einen Umzug in grössere und modernere Räumlichkeiten, mit der Angliederung einer eigenen Lackiererei.

Seit Januar 1982 ist der Betrieb im Buchholz in Glarus domiziliert.

Im Jahre 1993 wurde die Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft umgewandelt (Rüttimann Carrosserie AG).

Auch die Lehrlingsausbildung geniesst einen hohen Stellenwert. So wurden in der Vergangenheit 10 Lehrlinge und 1 Anlehrling ausgebildet, die alle mit Erfolg abgeschlossen haben.

Auch die Nachfolgeregelung ist gelöst. Urs Rüttimann erlernte in Zürich von 1981-1984 den Beruf des Carrosseriespengler. Nach dem Eintritt in den Elterlichen Betrieb hat er eine Zusatzlehre als Autolackierer mit Erfolg absolviert. Kurz darauf besuchte er die höhere Fachschule als Autolackierer die er ebenfalls erfolgreich abschliessen konnte.

Die grosse Stammkundschaft und dass Vertrauen vieler Garagen und Versicherungen zeigt die seriöse und kompetente Arbeitsweise die als oberstes Gebot gilt.

Unfall und Lackreparaturen werden mit den modernsten Einrichtungen von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern gewissenhaft ausgeführt.

Die Weiterführung der Herstellergarantie wird durch die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen gewährt.

In den letzten Jahren konnte mit dem Verkauf und Reparatur von Pkw-Anhänger ein 2.Standbein geschaffen werden.

Die jährlich steigenden Verkaufszahlen beweisen das gute Preis-Leistungsverhältnisse bis weit über die Kantonsgrenzen hinaus.